Aus Zeitgründen konnte ich meinen Redebeitrag leider nicht halten, hier aber der geplante Text in Gänze:
Sehr geehrtes Präsidium,
meine Damen und Herren,
ich kläre Sie nach Ihrem Wortbeitrag gerne auf:
Wir sorgen mit dieser Bundesratsinitiative dafür, dass Menschen, die ohnehin Crack konsumieren, dies nicht mehr auf dem Bürgersteig vor dem Drob Inn tun müssen – sondern gut betreut, unter hygienischen Bedingungen und mit direktem Zugang zu Beratung und Ausstiegshilfen tun können.
- Drogenhandel bleibt strafbar.
- Mikrohandel bleibt verboten.
- Der kontrollierte Rahmen bleibt vollständig bestehen.
Das ist keine Ideologie, meine Damen und Herren – das ist Ordnungspolitik mit gesundheitspolitischem Sachverstand.
Sie beklagen in ihrem Antrag seitenlang die Zustände in St. Georg, offener Konsum, Verwahrlosung, Belastung des öffentlichen Raums und fordern im nächsten Atemzug, genau die Maßnahme zu stoppen, die diese Belastung reduzieren soll. Sie wollen das Symptom beklagen, aber die Behandlung verhindern.
Worum geht es hier tatsächlich?
Der Senat hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um § 10a des Betäubungsmittelgesetzes so anzupassen, dass Länder künftig die Weitergabe geringster Mengen zum unmittelbaren Verbrauch in Drogenkonsumräumen zulassen können. Nicht mehr und nicht weniger. Eine Legalisierung ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Bislang müssen Mitarbeitende von Drogenkonsumräumen selbst die Weitergabe einer einzelnen Crackpfeife zwischen zwei Konsumierenden unterbinden, die Folge kennt jeder der regelmäßig am Hauptbahnhof oder St. Georg unterwegs ist: Menschen konsumieren dann nicht im Drob Inn, sondern davor.
Und nun zu Ihrem Verweis auf Zürich:
Sie zitieren selbst den Vier-Säulen-Ansatz aus Prävention, Therapie, Schadensminimierung und Repression, um dann zu behaupten, wir würden nur die Schadensminimierung herauspicken.
Da übersehen Sie geflissentlich, dass Hamburg alle vier Säulen längst verfolgt:
- konsequente Strafverfolgung von Handel und Mikrohandel,
- aufsuchende Suchtarbeit,
- Vermittlung in Substitution und Therapie
- und eben auch pragmatische Schadensminderung.
Wer sich auf Zürich beruft, sollte auch das ganze Modell verstanden haben, nicht nur Teile, die in das eigene Weltbild passen.
Selbst der Bundesdrogenbeauftragte, Prof. Dr. Hendrik Streeck, der am 21. September 2026 mit der Senatorin das Drob Inn besucht hat spricht sich ausdrücklich für pragmatische, evidenzbasierte Ansätze, wie staatliches Drug-Checking aus und mahnt, es gehe nicht darum, das Stadtbild kosmetisch zu verschönern, sondern Menschen in Not tatsächlich zu helfen.
Und zur angeblichen Rechtsunsicherheit ist noch zu sagen:
Es handelt sich um eine eng begrenzte, klar definierte Ausnahme, das Überlassen geringer Mengen zum sofortigen, gemeinsamen Verbrauch unter Aufsicht des Personals.
Keine eigenständige Verfügungsgewalt, kein Erwerb, kein Handel. Die Grenzen sind gezogen. Was Sie als „Aufweichung“ bezeichnen, ist in Wahrheit eine überfällige Klarstellung, die seit der Gesundheitsministerkonferenz 2025 länderübergreifend diskutiert wird – mit breiter Zustimmung, auch in unionsgeführten Ländern.
Wer wirklich will, dass weniger Menschen auf offener Straße Crack rauchen, muss dafür sorgen, dass sie es in einer Einrichtung tun können – betreut, sicher, mit Anschluss an Beratung und Ausstiegshilfen. Genau das ermöglicht diese Bundesratsinitiative.
Wir lehnen diesen Antrag ab – nicht, weil wir Drogenkonsum verharmlosen, sondern weil wir ihn ernster nehmen, als es dieser Antrag tut.
Vielen Dank.