Wenn es um die anstehende Entscheidung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) geht, ein Alterskompetenzzentrum für den Bezirk Harburg einzurichten, hat die SPD-Fraktion eine eindeutige Präferenz. An dem Interessenbekundungsverfahren der BGV haben sich das Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand und das Asklepios Klinikum Harburg beteiligt. 

 „Die Asklepios Klinik Harburg verfügt zweifellos in vielen Bereichen über eine hohe medizinische Fachkompetenz, jedoch sind die bereits vorhandenen Kompetenzen von Groß-Sand im Bereich der Altersmedizin eine hervorragende Basis, dort ein entsprechendes Kompetenzzentrum einzurichten“, ist bei den SPD-Abgeordneten im Gesundheitsausschuss einhellige Meinung. Auch kritisieren sie, dass derartige Entscheidungen ohne Einbeziehung der Bezirkspolitik gefällt werden. Die BGV hatte in einer Stellungnahme zu einem entsprechenden Antrag der Fraktion geantwortet Es sei – wie bei anderen krankenhausplanerischen Entscheidungen – nicht vorgesehen, die Bezirksversammlung einzubeziehen, da es sich ausschließlich um fachlich nachvollziehbare, krankenhausplanerische Erwägungen handele. Die SPD-Bezirksabgeordneten meinen dazu: „Es mag nicht im originären Verantwortungsbereich der Bezirksversammlung liegen, eine Standortentscheidung zu treffen. Dennoch ist es eine wesentliche Aufgabe der Bezirksversammlung sich für die Belange der Bevölkerung einzusetzen und somit auch die öffentliche Daseinsvorsorge im Bezirk zu sichern.“ Dass eine Standortentscheidung für ein Alterskompetenzzentrum davon ausgeschlossen sein soll, erscheint ihnen wenig plausibel.

Stellungnahme der SPD-Fraktion Harburg zum Interessenbekundungs-verfahren Einrichtung von Alterskompetenzzentren.

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat im April ein Interessen-bekundungsverfahren zur Schaffung von Kompetenzzentren für Altersmedizin an Plankrankenhäusern mit geriatrischen Fachabteilungen ausgesendet.

Ziel sei es, älteren und alten Patientinnen und Patienten mit größtmöglicher Selbstständigkeit den Verbleib in der häuslichen bzw. gewünschten Umgebung zu ermöglichen, vollstationäre Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und auch die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen sowie sonstige Institutionen bei der Erreichung dieses Ziels zu unterstützen. Mit einem individuell abgestimmten medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Therapieplan solle Mobilität und Selbstständigkeit verbessert und somit die Abhängigkeit von Hilfsmitteln und pflegerischer Unterstützung reduziert werden. Für jeden Bezirk solle ein Kompetenzzentrum für Altersmedizin aufgebaut werden. Zu der Versorgungsregion des Bezirks Harburg gehören drei Kliniken: Das AK Harburg, Helios Mariahilf und das Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand.

Wie im Antrag der SPD 20-1541 gewünscht, haben die drei Kliniken im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die Gelegenheit bekommen, ihre Einrichtungen vorzustellen.

In ihrer Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Interessenbekundungsverfahren zur Schaffung von Kompetenzzentren für Altersmedizin I (20-1540) führt die BGV aus, dass von den in Betracht kommenden Kliniken das Asklepios Klinikum Harburg (Bezirk Harburg), sowie das Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand (Bezirk Hamburg-Mitte) fristgerecht ihr Interesse bekundet haben. Eine „Bewerbung“ der Helios Mariahilf Klinik Hamburg wäre gar nicht möglich, da das Krankenhaus nicht über eine geriatrische Fachabteilung verfüge.

Weiter führt sie aus, es sei – wie bei anderen krankenhausplanerischen Entscheidungen – nicht vorgesehen, die Bezirksversammlung einzubeziehen, da es sich ausschließlich um fachlich nachvollziehbare, krankenhausplanerische Erwägungen handele. Die Bezirke würden von der BGV aber zeitgerecht über die Amtsarzt- bzw. Dezernentenrunde über das Verfahren und den Verfahrensstand informiert.

Es mag nicht im originären Verantwortungsbereich der Bezirksversammlung liegen, eine Standortentscheidung zu treffen. Dennoch ist es eine wesentliche Aufgabe der Bezirksversammlung sich für die Belange der Bevölkerung einzusetzen und somit auch die öffentliche Daseinsvorsorge im Bezirk zu sichern. Dass eine Standortentscheidung für ein Alterskompetenzzentrum davon ausgeschlossen sein soll, erscheint wenig plausibel.

Insofern nimmt die SPD-Fraktion wie folgt Stellung:

Nach den Vorstellungen der beiden sich bewerbenden Kliniken Groß-Sand (Wilhelmsburg) und Asklepios Klinikum Harburg, favorisiert die SPD-Fraktion die Einrichtung eines Alters-kompetenzzentrums im Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand.

Groß-Sand verfügt über 20-jährige Erfahrungen in der Altersmedizin. Einen großen Vorteil sieht die SPD-Fraktion in der langjährigen sehr guten Vernetzung in den Süderelberaum (Ärzte, AG Altenhilfe, SAPV, Hospiz, Altenheimen Demenznetz u.s.w.) und die damit zu erzielenden Synergieeffekte. Groß-Sand ist auch Mitglied in anderen Geriatrieverbänden (unter anderem „Gerinet“) und dem Bundesverband Geriatrie.

Das Klinikum betreibt eine spezielle Abteilung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen (Demenz) und bereits jetzt ist ihr Einzugsgebiet bis weit in den Bezirk und den Landkreis Harburg hinein. Über 30% der Patienten sind aus der Bevölkerung des Bezirks Harburg. Es besteht bereits seit Jahren ein Kooperationsvertrag mit dem Helios Klinikum Maria Hilf in Bezug auf Weiterbehandlung von Geriatrische Patienten. Auch die Tagesklinik wird von über 50% der Patienten aus dem Süderelberaum genutzt. Es werden pro Jahr ca. 500 Patienten aus den Harburger Kliniken dorthin verlegt.

Die Asklepios Klinik Harburg verfügt zweifellos in vielen Bereichen über eine hohe medizinische Fachkompetenz, jedoch sind die bereits vorhandenen Kompetenzen von Groß-Sand im Bereich der Altersmedizin eine hervorragende Basis, dort eine entsprechendes Kompetenzzentrum einzurichten. Beide Kliniken versicherten eine gegenseitige Kooperation im Bereich der Geriatrie, sodass die Möglichkeit besteht, bei dem zu erwartenden Zuwachs in der Harburger Bevölkerung durch Neubaugebiete, in einigen Jahren ein zweites Alterskompetenzzentrum für den Bezirk Harburg vorzuhalten.

Wir bitten die BGV diese Aspekte in ihrer Entscheidung mit einzubeziehen.