Rede-Manuskript:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

bereits seit 2001 ist Glücksspielsucht als Krankheit anerkannt.

In Deutschland gibt es etwa 200.000 Menschen mit pathologischem und weitere 230.000 Menschen mit problematischem Glücksspielverhalten.

Spielsucht betrifft nicht nur die Spielerinnen und Spieler selbst, sondern immer auch deren Familien und Freunde. Überschuldung und der Abbruch von sozialen Beziehungen sind übliche Folgen.

Es ist deshalb gut, dass Hamburg sich schon seit vielen Jahren, unter dem Motto „Automatisch verloren“, in der Prävention, in der Aufklärung und mit konkreten Hilfs- und Unterstützungsangeboten engagiert.

Der Schutz der Spielerinnen und Spieler ist auch ein Kernelement des neuen Glücksspielstaatsvertrages, der zur Jahresmitte 2021 in Kraft treten soll.

Eine von vielen Maßnahmen darin ist zum Beispiel die Verpflichtung der Anbieter, Systeme einzusetzen, die Spielsuchtgefährdung früh erkennen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Spielerinnen und Spieler ergreifen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Errichtung eines bundesweiten Spielersperrsystems.

Spielerinnen und Spieler haben die Möglichkeit, sich in eine Sperrdatei eintragen zu lassen.

Die Dauer der Sperre beträgt dabei mindestens 3 Monate, wenn die Sperre von Dritten beantragt wird sogar mindestens ein Jahr.  

Die Gesperrten dürfen während der Sperre an keinem öffentlichen Glücksspiel teilnehmen.

Nicht in den zahlreichen neuen Online-Casinos und Online-Pokerräumen, nicht an Sportwetten und auch nicht an Glücksspielautomaten in Gaststätten oder Spielhallen.

Im Bereich der Spielbanken wurden solche Spielersperrsysteme bereits erfolgreich eingeführt.

Meine Damen und Herren, Glücksspielsüchtige und deren Angehörige benötigen mehr Aufmerksamkeit und unseren besonderen Schutz.

Wir wollen sicherstellen, dass die Spielersperrsysteme frühzeitig betriebsbereit sind.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zuzustimmen.

Vielen Dank.